Publikumsbetrieb: kein Testnachweis mehr erforderlich

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Liebe Gäste,

ab Sonntag, 13.06.2021 ist bei uns kein Schnelltest mehr erforderlich.

Nach wie vor gelten natürlich die Abstandsregeln und die Maskenpflicht im Kassenbereich.

Es gelten folgende Regeln:

  •  Vor dem Verkaufscontainer besteht Maskenpflicht.
  • Der Mindestabstand von 5 m ist auf der Anlage einzuhalten.
  • Maximal 5 Personen aus zwei Hausständen oder Personen des eigenen Haushalts (z.B. Kinder) dürfen gemeinsam an einer Bahn ohne Einhaltung des Mindestabstandes spielen.
  • Zwischen Einzelpersonen oder Personengruppen, die gleichzeitig auf der Anlage spielen ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Auf der Anlage dürfen sich maximal 60 Personen zum Minigolfspielen aufhalten.
  • Die Sitzgelegenheiten dienen nur als Wartepunkte bis zum Spielbeginn an der nächsten Bahn und nicht als Pausenbank.
  • Während des Spiels besteht kein Maskenzwang.
  • Das Verweilen auf der Anlage nach abgeschlossener Spielrunde ist nicht gestattet.
  • Das Spielen oder Herumlaufen auf den Wiesen unserer Anlage ist untersagt.

Des Weiteren gelten die bekannten Hygienemaßnahmen (Kontaktverfolgung).

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