Liebe Sportsfreunde, liebe Gäste,
die Minigolfanlage ist mit sofortiger Wirkung für den Trainingsbetrieb unserer Vereinsmitglieder gemäß § 9 der Coronaschutzverordnung unter Einhaltung der Corona-Hygiene- und Abstandsregeln wieder freigegeben.
Der Freizeitbetrieb auf der Bahnengolfanlage für Publikumsspieler ist gemäß § 10 (1) Nr. 2 CoronaSchVO bis auf Weiteres untersagt.
Über Änderungen werden wir entsprechend informieren.
Der Vorstand