Liebe Sportsfreunde, liebe Gäste,

die Minigolfanlage ist mit sofortiger Wirkung für den Trainingsbetrieb unserer Vereinsmitglieder gemäß § 9 der Coronaschutzverordnung unter Einhaltung der Corona-Hygiene- und Abstandsregeln wieder freigegeben.

Der Freizeitbetrieb auf der Bahnengolfanlage für Publikumsspieler ist gemäß § 10 (1) Nr. 2 CoronaSchVO bis auf Weiteres untersagt.

Über Änderungen werden wir entsprechend informieren.

Der Vorstand

 

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