Liebe Gäste,

wir dürfen euch mitteilen, dass unsere Anlage ab dem 29.05.2021 wieder geöffnet hat.

Unter folgenden amtlichen Maßnahmen darf bei uns gespielt werden:

  • Bestätigter negativer Corona-Schnell- oder Selbsttest (max. 48 Std. alt)
  • Vollständig (2 x) geimpft + 14 Tage (Nachweis: Impfpass)
  • Corona-Genese (mit Bescheinigung)

Diese Maßnahmen gelten für alle Personen ab Schulpflichtalter

Es gelten folgende Regeln:

  • Vor dem Verkaufscontainer besteht Maskenpflicht.
  • Der Mindestabstand von 5 m ist auf der Anlage einzuhalten.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit erwachsenen
    Begleitpersonen auf die Anlage.
  • Maximal 5 Personen aus zwei Hausständen oder Personen des eigenen Haushalts (z.B. Kinder) dürfen gemeinsam an einer Bahn ohne Einhaltung des Mindestabstandes spielen.
  • Zwischen Einzelpersonen oder Personengruppen, die gleichzeitig auf der Anlage spielen ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Auf der Anlage dürfen sich maximal 60 Personen zum Minigolfspielen aufhalten.
  • Die Sitzgelegenheiten dienen nur als Wartepunkte bis zum Spielbeginn an der nächsten Bahn und nicht als Pausenbank.
  • Während des Spiels besteht kein Maskenzwang.
  • Das Verweilen auf der Anlage nach abgeschlossener Spielrunde ist nicht gestattet.
  • Das Spielen oder Herumlaufen auf den Wiesen unserer Anlage ist untersagt.

Des Weiteren gelten die bekannten Hygienemaßnahmen (Kontaktverfolgung).

Wir freuen uns euch wieder begrüßen zu dürfen

 

ÖFFNUNG DER MINIGOLFANLAGE FÜR DEN PUBLIKUMSBETRIEB

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